ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG (EULA) LIZENZVERTRAG -- VOR DER INSTALLATION DER SOFTWARE LESEN WICHTIG: DIESER VERTRAG ENTHÄLT DIE LIZENZ- UND NUTZUNGSBEDINGUNGEN FÜR XEROX-SERVERSOFTWARE, XEROX-DRUCKERSOFTWARE UND DIE DAZUGEHÖRIGE DOKUMENTATION. XEROX-SERVERSOFTWARE STELLT DIENSTE AUF EINEM COMPUTER (DEM "SERVER") BEREIT; XEROX-DRUCKERSOFTWARE ERMÖGLICHT DEN ZUGRIFF AUF BZW. DIE NUTZUNG VON DIENSTEN ÜBER EINEN COMPUTER BZW. EINE WORKSTATION, WELCHE DURCH DIE XEROX-SERVERSOFTWARE BEREITGESTELLT WERDEN. DURCH DAS HERUNTERLADEN, DIE INSTALLATION, AKTIVIERUNG ODER NUTZUNG EINES TEILS DIESES SOFTWAREPAKETS ERKLÄRT SICH DER NUTZER MIT DIESEM VERTRAG EINVERSTANDEN. LEHNT DER NUTZER DIESEN VERTRAG AB, MÜSSEN DIESES SOFTWAREPAKET UND DIE BEGLEITDOKUMENTATION UMGEHEND ZURÜCKGEGEBEN UND SÄMTLICHE DATEIEN DER SOFTWARE VON ALLEN COMPUTERN, AUF DENEN DIE SOFTWARE INSTALLIERT ODER GESPEICHERT WURDE, GELÖSCHT WERDEN. IN DIESEM VERTRAG BEZEICHNET DER BEGRIFF "XEROX" DIE XEROX CORPORATION, IHRE NIEDERLASSUNGEN, TOCHTERGESELLSCHAFTEN UND PARTNERUNTERNEHMEN. 1. LIZENZGEWÄHRUNG 1.1 Nutzern, die eine Lizenz für Xerox-Serversoftware und Xerox-Druckersoftware erworben haben, gewährt Xerox eine nicht-exklusive, nicht übertragbare Lizenz zur Nutzung der maschinenlesbaren Software (die "lizenzierte Software"). Die Xerox-Serversoftware darf nur auf einem einzigen Computer installiert werden (der Computer, auf dem die Serversoftware ausgeführt wird, wird im Folgenden als "Server" bezeichnet). Eine Kopie der lizenzierten Software darf nur für Sicherungszwecke für den Fall angefertigt werden, dass geladene Software verloren geht oder beschädigt wird. Die Sicherungskopie der lizenzierten Software muss alle Vertraulichkeits-, Schutz-, Patent-, Urheberrechts- und/oder Markenhinweise enthalten, die im Original enthalten sind. Xerox und/oder ihre Lizenzgeber behalten sämtliche Eigentumsrechte an der lizenzierten Software (inklusive der Sicherungskopie). Nutzer haben keine anderen Rechte an der lizenzierten Software. Es ist folglich untersagt, derivative Werke der lizenzierten Software zu entwickeln, den Versuch zu unternehmen, die lizenzierte Software zu dekompilieren oder zurückzuentwickeln bzw. Dritten diese Rechte einzuräumen, außer in dem Umfang, der für ein Zusammenarbeiten mit anderer unabhängig entwickelter Software erforderlich ist und soweit ausdrücklich per Gesetz gestattet. Diese Lizenz, die Originalkopie und Sicherungskopien der lizenzierten Software dürfen nicht auf einen anderen Computer oder an eine andere natürliche oder juristische Person übertragen bzw. verteilt werden. Enthält lizenzierte Software Programme, die von einem Dritten entwickelt wurden, so gelten die Lizenz- und Nutzungsbedingungen dieses Vertrags auch für diese Programme. 1.2 Nutzung der Xerox-Druckersoftware. Die Xerox-Druckersoftware darf nur zusammen mit einem von Xerox gekauften Drucker verwendet werden. 1.3 Nutzung der Xerox-Serversoftware. Nutzer dürfen eine Kopie der Serversoftware auf einem Server verwenden, der mit einer unbegrenzten Zahl von Computern oder Workstations in einem oder mehreren Netzwerken verbunden sein darf. Nutzer mit einer Lizenz für die Xerox-Druckersoftware dürfen auf die Dienste des Servers zugreifen bzw. diese Dienste anderweitig nutzen. 1.4 Benachrichtigung anderer Nutzer. Der Lizenznehmer ist dafür verantwortlich, dass alle Nutzer der lizenzierten Software mit den Bedingungen dieses Xerox-Softwarevertrags vertraut sind. 1.5 Nicht erlaubte Nutzung. Die Nutzung von Xerox-Druckersoftware und Xerox-Serversoftware in einem Timesharing-, Internet- oder Servicebüro ist nicht erlaubt. 2. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG XEROX BZW. IHRE LIZENZGEBER SIND UNTER KEINEN UMSTÄNDEN GEGENÜBER DEM NUTZER FÜR SPEZIELLE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER PUNITIVE SCHÄDEN (STRAFSCHADENERSATZ) (EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF SCHÄDEN DURCH DATEN-, GEWINNVERLUSTE ODER UNTERBRECHUNGEN DES GESCHÄFTSBETRIEBS) HAFTBAR, DIE AUF WELCHE WEISE AUCH IMMER DURCH ODER IN VERBINDUNG MIT DEM GEGENSTAND DIESES VERTRAGS ENTSTEHEN. BEI DIREKTEN SCHÄDEN HAFTET XEROX DARÜBER HINAUS MAXIMAL BIS ZUR HÖHE DES KAUFPREISES, DER FÜR DIE LIZENZIERTE SOFTWARE ENTRICHTET WURDE. DIE HIERIN DARGELEGTE HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG IST IN BESTIMMTEN RECHTSGEBIETEN U. U. RECHTSWIDRIG UND FINDET IN DIESEM FALL KEINE ANWENDUNG; IN DIESEN FÄLLEN BESCHRÄNKT SICH DIE HAFTUNG VON XEROX UND IHREN LIZENZGEBERN AUF DIE GESETZLICHE MINDESTHAFTBARKEIT. 3. SCHADLOSHALTUNG BEI VERLETZUNG DES GEISTIGEN EIGENTUMS Sollten durch die lizenzierte Software geistige Eigentumsrechte in den USA verletzt werden, führt Xerox den Prozess vor Gericht und haftet in vollem Umfang für das rechtskräftige Urteil, sofern Xerox vom Nutzer rechtzeitig schriftlich über eine angebliche Verletzung in Kenntnis gesetzt wird, es Xerox erlaubt wird, die Verteidigung im Prozess zu übernehmen und in vollem Umfang mit Xerox kooperiert wird. Prozesskosten oder Vergleiche, die nicht von Xerox geführt werden, werden nur dann von Xerox getragen, wenn Xerox vor einem Prozess bzw. einem Vergleich die schriftliche Einverständniserklärung hierzu gibt. Um einem eventuellen Rechtsstreit vorzubeugen (selbst wenn keine Klage vorliegt), kann Xerox nach eigenem Ermessen alle notwendigen Lizenzen erwerben, Softwareprodukte modifizieren oder durch äquivalente Produkte ersetzen oder den für die lizenzierte Software bezahlten Preis (abzüglich des angemessenen Mietpreises für den Zeitraum, für den die Software zur Verfügung stand) zurückzahlen. Xerox übernimmt keine Haftung für Klagen im Zusammenhang mit Verletzungen des geistigen Eigentums außerhalb des Umfangs dieses Absatzes, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Verletzungen des geistigen Eigentums durch die Verwendung der Software in Kombination mit Geräten, Software oder Verbrauchsmaterialien, die nicht von Xerox bereitgestellt oder die kundenspezifisch modifiziert wurden. 4. GARANTIEERKLÄRUNG FÜR LIZENZIERTE SOFTWARE. Für die Zwecke dieser Klausel 4 und der Bestimmungen in Klausel 5 unten werden XEROX und der bzw. die Lizenzgeber von XEROX kollektiv als XEROX bezeichnet. Der Nutzer erklärt hiermit, dass die Nutzung der lizenzierten Software auf sein alleiniges Risiko erfolgt. Die lizenzierte Software und Begleitdokumentation werden im Istzustand und ohne Gewährleistungen jeglicher Art zur Verfügung gestellt und XEROX LEHNT HIERMIT SÄMTLICHE GARANTIEN, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN DER MARKTTAUGLICHKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK AB. XEROX GIBT KEINE GARANTIE, DASS DIE IN DER LIZENZIERTEN SOFTWARE ENTHALTENEN FUNKTIONEN DIE ANFORDERUNGEN DES NUTZERS ERFÜLLEN, DASS DIE LIZENZIERTE SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNGEN EINSETZBAR ODER FEHLERFREI IST ODER DASS PROGRAMMFEHLER IN DER LIZENZIERTEN SOFTWARE BEHOBEN WERDEN. DES WEITEREN GIBT XEROX KEINE GARANTIE BZW. KEINE ZUSICHERUNG BEZÜGLICH DER NUTZUNG DER LIZENZIERTEN SOFTWARE ODER DER SICH HIERAUS ERGEBENDEN KONSEQUENZEN ODER DER BEGLEITDOKUMENTATION IN BEZUG AUF IHRE RICHTIGKEIT, GENAUIGKEIT, ZUVERLÄSSIGKEIT USW. MÜNDLICHE ODER SCHRIFTLICHE INFORMATIONEN ODER RATSCHLÄGE VON XEROX ODER EINEM AUTORISIERTEN XEROX-PARTNER STELLEN KEINE GARANTIEN DAR UND ERWEITERN AUCH NICHT DEN UMFANG DIESER GARANTIE. FALLS SICH DIE SOFTWARE ALS FEHLERHAFT ERWEISEN SOLLTE, TRÄGT DER NUTZER (UND NICHT XEROX ODER EIN AUTORISIERTER XEROX-PARTNER) ALLE KOSTEN FÜR DEN NOTWENDIGEN SERVICE, DIE REPARATUR ODER KORREKTUR. DER OBEN GENANNTE AUSSCHLUSS GILT NICHT IN LÄNDERN, IN DENEN DER AUSSCHLUSS STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN RECHTSWIDRIG IST. 5. SUPPORT Wenn ein Supportvertrag für die lizenzierte Software abgeschlossen wurde, unterstützt Xerox den Nutzer mit folgenden Supportleistungen: A. Definitionen: 1. Als “Größeres Release” und “Größeres Update“ wird eine neue Version der lizenzierten Software bezeichnet, die erheblich mehr Funktionen als die Vorgängerversion besitzt. 2. Als “Kleineres Release” und “Kleineres Update“ wird eine neue Version der lizenzierten Software bezeichnet, die kein größeres Release ist. 3. Ein “Patch” ist ein Programm, mit dem ein von einem Kunden in der lizenzierten Software gefundener Programmfehler behoben, verhindert oder umgangen wird. 4. Als „größerer Softwarefehler“ wird ein Fehler in der lizenzierten Software bezeichnet, durch den die lizenzierte Software instabil oder ihr Funktionsumfang eingeschränkt wird oder durch den der Prozessor, in den die lizenzierte Software geladen wurde, unbrauchbar wird. B. Lizenz erforderlich: Ob für die lizenzierte Software Support angeboten wird, hängt davon ab, ob der Nutzer über eine gültige Lizenz von Xerox zur Nutzung der lizenzierten Software verfügt. C. Laufzeit: Support für die Software wird für dreihundertundfünfundsechzig (365) Tage ab Lieferdatum des Office Fax Pro-Produkts angeboten. Nach Ablauf dieses Zeitraums muss der Support-Vertrag in gegenseitigem Einverständnis beider Parteien verlängert werden, wenn der Nutzer den Support weiterhin in Anspruch nehmen will. Weiterer Support für die Software ist nur verfügbar, wenn ein Support-Vertrag für die Software abgeschlossen wird. D. Gebühren: Der Nutzer erklärt, dass er die Gebühren auf einer von Xerox ausgestellten Rechnung für den Support der Software in US-Dollar begleicht. Die Rechnung ist innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung zahlbar. Support-Gebühren sind exklusive Mehrwertsteuer; die Mehrwertsteuer ist ebenfalls vom Nutzer zahlbar. E. Ansprechpartner: Der Nutzer teilt Xerox die Namen von zwei Personen (ein Hauptansprechpartner und ein weiterer Ansprechpartner für den Fall, dass der Hauptansprechpartner nicht erreichbar ist) mit, die Ansprechpartner für Xerox für den Support der Software im Rahmen dieses Vertrags sind. Diese Personen sind die einzigen Personen, mit denen Xerox im Rahmen dieses Vertrags Verbindung aufnehmen muss. Sofern im Folgenden nicht anderweitig angegeben, kann die Kommunikation telefonisch, per Post, per E-Mail oder per Fax erfolgen. F. Software-Support im Rahmen dieses Vertrags: 1. Support für Software wird wie im Folgenden beschrieben angeboten: a. für die jeweils aktuelle Version der lizenzierten Software während der Gesamtlaufzeit dieses Vertrags; b. für die jeweils letzte Vorgängerversion der lizenzierten Software bis zum Ablauf dieses Vertrags oder für zwölf (12) Monate ab dem Datum, an dem die neueste Version zur Verfügung gestellt wird (je nachdem, welcher Zeitpunkt eher eintritt). 2. Software-Support umfasst Folgendes: a. Support per Telefon, Post, Fax oder E-Mail bei Problemen mit der lizenzierten Software von Montag bis Freitag (ausgenommen Betriebsferien bei Xerox). Telefonischer Support steht u. U. auch nicht zur Verfügung, wenn Notfälle eintreten oder nicht geplante Besprechungen stattfinden. Kunden in den USA können sich unter (800) 821-2797 bzw. TTY 800-855-2880 rund um die Uhr an sieben Tagen der Woche an den Support wenden. Bei Anrufen bitte die Seriennummer des Xerox-Produkts bereithalten. b. Bereitstellung von Patches innerhalb eines vernünftigen Zeitraums, nachdem sie verfügbar werden. Xerox garantiert nicht, dass ein Programmfehler in einer lizenzierten Software behoben oder ein Patch für einen Programmfehler in einer lizenzierten Software herausgegeben wird. Nutzer können Xerox allerdings telefonisch, per Post, Fax oder E-Mail über einen größeren Softwarefehler informieren. Schreibt der Xerox-Supportmitarbeiter daraufhin einen Softwarefehlerbericht, wird Xerox vernünftige Anstrengungen unternehmen, um den Fehler zu beheben oder um einen Patch oder ein kleineres Release zur Behebung des Fehlers herauszubringen. Von Xerox herausgegebene Patches werden grundsätzlich für die jeweils neueste Version der lizenzierten Software entwickelt. 3. Xerox behält sich das Recht vor, für die Herausgabe einer neuen Version eine separate Gebühr zu erheben. 4. Damit Xerox seinen Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags nachkommen kann, erklärt sich der Nutzer bereit, Xerox in dem zur Erfüllung seiner Pflichten erforderlichen Umfang Zugang zur lizenzierten Software, zu dem bzw. den Systemen, mit denen die lizenzierte Software verwendet wird, zur Dokumentation der lizenzierten Software und anderer relevanter Unterlagen und Dokumente zu gewähren und Xerox bei der Erfüllung seiner Pflichten in angemessenem Umfang zu unterstützen, sofern Xerox hierum bittet. 5. Xerox kann zwar Support für Software bereitstellen, wenn die lizenzierte Software modifiziert wurde, garantiert den Support aber in diesem Fall nicht. Xerox garantiert nur den Support der lizenzierten Software in dem Zustand, in dem die Software ausgeliefert und (nach den empfohlenen Installationsverfahren) installiert wurde. Die einzige Verpflichtung von Xerox in dem Fall, dass ein kundenspezifisches System ausfällt, besteht darin, den Nutzer bei der Wiederherstellung der lizenzierten Software in ihren Originalzustand und bei der Sicherung von Daten beim Versuch, die lizenzierte Software wieder in ihren Originalzustand zurückzuversetzen, zu unterstützen. Für Supportleistungen dieser Art kann Xerox allerdings zusätzliche Gebühren in Rechnung stellen. Xerox garantiert nicht, dass der Nutzer lizenzierte Software, die modifiziert wurde, wieder in ihren Originalzustand zurückversetzen kann, bzw. dass beim Versuch einer Wiederherstellung keine Daten verloren gehen. G. Ausschlüsse: Im Rahmen dieses Vertrags wird außer für die lizenzierte Software kein Support für Hardware oder Software angeboten. 6. ALLGEMEIN (a) Eingeschränkte Rechte bei Belieferung von US-Behörden. Die lizenzierte Software und Begleitdokumentation werden mit eingeschränkten Rechten bereitgestellt. Der Nutzer erklärt hiermit, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um die Einhaltung dieser Rechte durch US-Behörden sicherzustellen. Die Offenlegung, Nutzung oder Vervielfältigung der lizenzierten Software und der Begleitdokumentation unterliegen den Beschränkungen der Klausel "Commercial Computer-Restricted Rights" in der Federal Acquisition Regulation [US-Beschaffungsvorschrift] 52.227-19, sofern anwendbar, oder im Department of Defense Federal Acquisition Regulations Supplement [Anhang zu den Beschaffungsvorschriften des US-Verteidigungsministeriums]. (b) Höhere Gewalt. Keine Partei dieses Vertrags haftet für ihr Unvermögen, Verpflichtungen im Rahmen dieses Vertrags in Zeiten zu erfüllen, in denen die Erfüllung ihrer Pflichten durch besondere Umstände außerhalb ihrer jeweiligen Kontrolle liegt (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Arbeitsniederlegungen, Feuer, Bürgeraufstände, Krieg, Terroristenanschläge, höhere Gewalt und ähnliche Vorfälle), sofern die betroffene Partei die andere Partei unverzüglich über die Verzögerungen in Kenntnis setzt. (c) Verzichtklausel. Verzögerungen oder das Unvermögen von Xerox, ein Recht auszuüben oder Abhilfe zu schaffen, sind nicht als Verzichterklärung anzusehen. Verzichterklärungen für Bestimmungen in diesem Vertrag für eine bestimmte Situation sind nicht als dauerhafter Verzicht auf die jeweilige Bestimmung für andere Situationen anzusehen und sind auch keine Verzichterklärung für die gleiche Situation, wenn diese erneut auftreten sollte. (d) Salvatorische Klausel. Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags sich durch ein Gesetz, eine Richtlinie, Anordnung oder Vorschrift einer Regierung oder einen endgültigen Entscheid eines Landes- oder Bundesgerichtshofs als ungültig erweisen, hat dies keine Auswirkungen auf die Durchsetzbarkeit anderer nicht als ungültig erachteter Bestimmungen. (e) Gerichtsstand. Dieser Vertrag wird nach dem Gesetz des Bundesstaats New York ohne Rücksicht auf die Auswahl der gesetzlichen Bestimmungen ausgelegt, und Rechtsstreite werden in den Gerichtsständen im Bundesstaat New York entschieden. (f) Ausfuhr. Der Nutzer führt die lizenzierte Software nicht (erneut) ohne entsprechende Genehmigungen von US-Behörden oder des US-Außenministeriums bzw. zu Zwecken, die in den jeweils anwendbaren Ausfuhrkontrollgesetzen verboten sind, aus. (g) Gesamter Vertrag. Dieser Vertrag stellt den vollständigen Vertrag zwischen den Parteien in Bezug auf den Gegenstand dieses Vertrags dar und ersetzt alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen oder Verträge in Bezug auf diesen Gegenstand. Auf Bestellformularen oder anderen Vordrucken angegebene AGBs, mit denen Waren bestellt werden und die in Bezug auf die lizenzierte Software vorgelegt werden, sind für Xerox in keinerlei Weise bindend und stellen keine Änderung an diesem Vertrag dar. Änderungen oder Modifizierungen an diesem Vertrag sind nur bindend, wenn sie schriftlich vorgelegt werden und von einem offiziellen Vertreter beider Parteien unterzeichnet worden sind.